Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. In der Vertragsbeziehung zwischen der Firma Martin Kieser und dem Käufer gelten ausschließlich die hier verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.
2. Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen der Firma Martin Kieser bzw. dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen. Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.
3. Außerhalb dieser Geschäftsbedingungen bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Einbeziehung erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, etwa durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, den Lieferscheinen oder ähnliches, durch die Firma Martin Kieser geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auch in der Erbringung der vereinbarten Leistung oder etwa der Entgegennahme des vereinbarten Entgelts liegt keine Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Käufer.
4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt insbesondere für den Fall der Vereinbarung eines Ratenlieferungsvertrages zwischen der Firma Martin Kieser und einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Hinblick auf die jeweiligen Abrufungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag zwischen der Firma Martin Kieser und dem Käufer kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Die durch die Firma Martin Kieser im Rahmen des Internet-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung des Käufer ist das Angebot an die Firma Martin Kieser zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch die Firma Martin Kieser, insbesondere durch die an den Käufer gerichtete Bestätigung des Bestelleingangs, oder in Ermangelung einer solchen Annahmeerklärung durch die Lieferung der Sache an die vom Käufer in der Bestellung genannte Lieferanschrift zustande.
3. Bei einer Bestellung im Rahmen einer Online-Auktion, insbesondere bei eBay, erfolgt der Vertragsschluss gemäß den rechtlichen Bestimmungen und den AGB des jeweiligen Auktionshauses.
4. Es gilt das im Folgenden erläuterte Widerrufsrecht, es sei denn, der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.Allgemeine Geschäftsbedingungen
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an:
K+M Verpackungsmittel
Martin Kieser
Klehestr. 1
76571 Gaggenau
Fax: 07224 9164-25
@: kartons-und-mehr@gmx.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 3 Katalogangaben
1. Die im Internet-Katalog festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen der Firma Martin Kieser, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritten (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine die im Internet-Katalog festgelegten Beschaffenheiten ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen der Firma Martin Kieser 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
3. Ist der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, so gilt darüber hinaus Folgendes:
a) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
b) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung steht.
§ 5 Selbstbelieferungsvorbehalt
Die Firma Martin Kieser übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotzt des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma Martin Kieser für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Firma Martin Kieser wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die Firma Martin Kieser wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 6 Haftung
1. Die Firma Martin Kieser hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
2. Die Firma Martin Kieser haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Firma Martin Kieser oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma Martin Kieser nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Firma Martin Kieser den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
3. Ist ein Unternehmer nach § 14 BGB Käufer, so ist die Haftung auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer Fall zwingender Haftung nach Nr.2 Satz 1 oder 2 gegeben ist.
4. Die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 7 und § 8 , die Haftung für Unmöglichkeit nach § 9.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Lieferungsverzug
1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
2. Die Firma Martin Kieser haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Martin Kieser oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist die Haftung der Firma Martin Kieser in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der Firma Martin Kieser wegen Verzögerung der Leistung hinsichtlich des Schadensersatzes neben der Leistung und hinsichtlich des Schadensersatzes statt der Leistung auf insgesamt 20 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer der Firma Martin Kieser etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 8 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Martin Kieser berechtigt, von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) und von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 % über dem Basiszinssatz oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Martin Kieser ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.
§ 9 Unmöglichkeit
1. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und ist die Lieferung unmöglich, so ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufer auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen auf 20% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufer zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und ist die Lieferung unmöglich, so haftet die Firma Martin Kieser in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Firma Martin Kieser oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Firma Martin Kieser ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der Firma Martin Kieser wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer der Firma Martin Kieser etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufer zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Rücktrittsrecht des Käufers
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Firma Martin Kieser die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma Martin Kieser zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen. Das unter § 2 Nr. 4 erläuterte Widerrufsrecht bleibt unberührt.
§ 11 Leistungsort und Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten folgende Regelungen:
a) Der Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Waren,
b) Mit der Übergabe der verkauften Ware an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es sich um eine Sammelbestellung handelt, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder wenn die Firma Martin Kieser die Beförderung übernimmt.
c) Die Übergabe steht dem Annahmeverzug des Käufers gleich.
d) Der Käufer trägt die Kosten der Versendung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.
§ 12 Lagergeld
Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Termin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der Firma Martin Kieser verzögert, kann pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 1,5% des Preises des Liefergegenstandes berechnet werden. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Martin Kieser kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Martin Kieser ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 13 Gewährleistung
1. Will der Käufer Schadensersatz statt Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
b) Die Firma Martin Kieser ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) sowie das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB Schadensersatz statt Leistung zu verlangen, bleiben unberührt.
c) Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Firma Martin Kieser zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt Leistung zu verlangen bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), allerdings nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
d) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Nacherfüllung an einem anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 14 Rüge- und Untersuchungspflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware der der Firma Martin Kieser schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
2. Handelt es sich um ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB, so setzt die Geltendmachung der Mängelrechte durch den Käufer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass andere als die bestellte Ware geliefert wurde oder dass fehlerhafte Mengen geliefert wurden.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
1. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich die K + M GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung oder der im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstehenden Forderung vor.
2.Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten folgende Regelungen:
a) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Firma Martin Kieser bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen dem Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
b) Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" bzw. "verarbeitet") erfolgt für die Firma Martin Kieser. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt Neuware für die Firma Martin Kieser mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
c) Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma Martin Kieser gehörenden Gegenständen steht der Firma Martin Kieser Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Firma Martin Kieser und der Käufer einig, dass der Käufer der Firma Martin Kieser Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
d) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Firma Martin Kieser ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Firma Martin Kieser in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Firma Martin Kieser abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
e) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Firma Martin Kieser ab.
f) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der unter d und e abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird die auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Firma Martin Kieser weiter leiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist die Firma Martin Kieser berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die Firma Martin Kieser nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Abnehmer verlangen.
g) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der Firma Martin Kieser die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
h) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma Martin Kieser unverzüglich zu benachrichtigen.
i) Soweit der realisierbare Wert der Sicherungsrechte, die der Firma Martin Kieser zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Firma Martin Kieser auf Wunsch des Käufer einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der Firma Martin Kieser steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 16 Aufrechnung
Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 17 Verjährung
1. Nach § 479 Abs.2 BGB gilt eine Verjährungsfirst von zwei Jahren.
a) Sie gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Firma Martin Kieser eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
5. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
6. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
7. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 18 Rechtswahl
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
§ 19 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma Martin Kieser.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
